23.03.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b · VIII R 3/12
Arbeitszimmer, Kosten, Aufteilungsmaßstab, Wohnfläche, Nutzfläche, Wohnraum, Nebenraum
Letzte Änderung: 23. März 2015, 10:00 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2012, 09:13 Uhr
1. Ist der Maßstab für die Kostenaufteilung eines im Kellergeschoss gelegenen anerkannten häuslichen Arbeitszimmers aus der Wohnfläche einschließlich der Fläche des häuslichen Arbeitszimmers oder aus der Wohn- und Nutzfläche sämtlicher Räume (Haupt- und Nebenräume) des Gebäudes (eingeschossiger, vollunterkellerter Bungalow) zu bilden?
2. Ist das im Kellergeschoss gelegene häusliche Arbeitszimmer als Wohn- oder als Nebenraum anzusehen und welchen Einfluss hat die entsprechende Qualifizierung auf den zu bildenden Aufteilungsmaßstab?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 3/12
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 8.11.2011 12 K 264/09
Normen: EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b
Erledigt durch: Urteil vom 11.11.2014, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung