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  • 23.03.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b · VIII R 3/12

    Arbeitszimmer, Kosten, Aufteilungsmaßstab, Wohnfläche, Nutzfläche, Wohnraum, Nebenraum

    Letzte Änderung: 23. März 2015, 10:00 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2012, 09:13 Uhr

    1. Ist der Maßstab für die Kostenaufteilung eines im Kellergeschoss gelegenen anerkannten häuslichen Arbeitszimmers aus der Wohnfläche einschließlich der Fläche des häuslichen Arbeitszimmers oder aus der Wohn- und Nutzfläche sämtlicher Räume (Haupt- und Nebenräume) des Gebäudes (eingeschossiger, vollunterkellerter Bungalow) zu bilden?
    2. Ist das im Kellergeschoss gelegene häusliche Arbeitszimmer als Wohn- oder als Nebenraum anzusehen und welchen Einfluss hat die entsprechende Qualifizierung auf den zu bildenden Aufteilungsmaßstab?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 3/12

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 8.11.2011 12 K 264/09

    Normen: EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b

    Erledigt durch: Urteil vom 11.11.2014, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung