21.08.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 4 · VIII R 33/10
Seelotse, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte, Betriebsstätte, Einsatzwechseltätigkeit
Letzte Änderung: 21. August 2014, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2012, 09:13 Uhr
Handelt es sich bei den Fahrten eines Seelotsen zwischen seiner Wohnung (mit Büro) und seinen Einsatzorten um Fahrten zu wechselnden Beschäftigungsstellen mit der Folge des unbeschränkten Betriebsausgabenabzugs? Ist das jeweils im Einsatz betreute -wechselnde- Schiff Betriebsstätte des Lotsen oder ist der vom Seelotsen im Wesentlichen (regelmäßig) "betreute" Lotsenbezirk als regelmäßige Betriebsstätte mit der Folge der auf die Entfernungspauschale begrenzten Kostenerstattung anzusehen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 33/10
Vorinstanz: Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern 18.11.2009 3 K 266/08
Normen: EStG § 4 Abs 4, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4
Erledigt durch: Urteil vom 29.04.2014, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger