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  • 22.09.2014 · Erledigtes Verfahren · UStG 2005 § 17 Abs 1 · V R 3/12

    Bemessungsgrundlage, Minderung, Regelsteuersatz, Ermäßigter Steuersatz

    Letzte Änderung: 22. September 2014, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2012, 09:13 Uhr

    1. Hat die Berichtigung des geschuldeten Steuerbetrages gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG aufgrund einer Minderung der Bemessungsgrundlage im Falle von Preisnachlässen, die eine Einkaufsgenossenschaft (Zentralregulierer) ihren Mitgliedern zusätzlich zu dem von den Warenlieferanten an die Mitglieder eingeräumten Skonto für den Warenbezug gewährt (sog. Zusatzskonto - vgl. BFH-Urteil vom 13.03.2008 V R 70/06, BStBl. II 2008, 997), unter Berücksichtigung des für die von dem Zentralregulierer erbrachten Vermittlungsleistungen geltenden Regelsteuersatzes zu erfolgen?
    2. Ist ein "Durchgriff" auf den für die vermittelten Leistungen geltenden (teilweise) ermäßigten Steuersatz vorgesehen und auch unter dem Gesichtspunkt der "Neutralität der Umsatzsteuer" geboten?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 3/12

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 12.12.2011 6 K 129/10

    Normen: UStG 2005 § 17 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 03.07.2014, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung