22.05.2013 · Erledigtes Verfahren · AO § 130 · V R 1/12
Änderung, Änderungsbefugnis, Steuerbescheid, Zusage
Letzte Änderung: 22. Mai 2013, 12:54 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2012, 09:13 Uhr
1. Unter welchen Voraussetzungen ist die Änderung einer widerspruchslos festgesetzten und in der Tabelle eingetragenen Steuerforderung möglich, wenn zuvor kein Steuerbescheid ergangen ist?
2. Welche Wirkung entfaltet ein vom FA widerspruchslos entgegengenommenes Bestätigungsschreiben, wenn sich dieses Schreiben auf eine telefonische Zusage des FA bezieht, die nach dem Eindruck des FA nicht erteilt wurde?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 1/12
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 17.5.2011 13 K 243/09
Normen: AO § 130, AO § 172
Erledigt durch: Urteil vom 06.12.2012, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger