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  • 22.04.2013 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 9 Abs 1 Nr 1a · II R 6/12

    Schenkungsteuer, Forderung, Besserungsklausel, Entstehung, Freigebige Zuwendung, Verdeckte Gewinnausschüttung

    Letzte Änderung: 22. April 2013, 11:41 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2012, 09:13 Uhr

    Verhältnis von verdeckter Gewinnausschüttung zu freigebiger Zuwendung:
    Wandelt sich der Kaufpreis einer Forderung mit Besserungsabrede, der nicht niedriger ist als der gemeine Wert der Forderung beim Abschluss des Kaufvertrags, bei nachträglichem Eintritt des Besserungsfalls in eine freigebige Zuwendung um, auch wenn der Käufer den Besserungsfall zu verantworten hat?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 6/12

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 24.8.2011 4 K 1027/11 Erb

    Normen: ErbStG § 9 Abs 1 Nr 1a, ErbStG § 9 Abs 1 Nr 2, ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 30.01.2013, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger