22.04.2013 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 9 Abs 1 Nr 1a · II R 6/12
Schenkungsteuer, Forderung, Besserungsklausel, Entstehung, Freigebige Zuwendung, Verdeckte Gewinnausschüttung
Letzte Änderung: 22. April 2013, 11:41 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2012, 09:13 Uhr
Verhältnis von verdeckter Gewinnausschüttung zu freigebiger Zuwendung:
Wandelt sich der Kaufpreis einer Forderung mit Besserungsabrede, der nicht niedriger ist als der gemeine Wert der Forderung beim Abschluss des Kaufvertrags, bei nachträglichem Eintritt des Besserungsfalls in eine freigebige Zuwendung um, auch wenn der Käufer den Besserungsfall zu verantworten hat?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 6/12
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 24.8.2011 4 K 1027/11 Erb
Normen: ErbStG § 9 Abs 1 Nr 1a, ErbStG § 9 Abs 1 Nr 2, ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 30.01.2013, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger