21.12.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 40 Abs 2 S 1 Nr 5 · VI R 54/11
Arbeitslohn, Pauschalierung, Lohnsteuer, Steuerfreiheit, Barlohnumwandlung, Zusatzleistung, Kinderbetreuung, Internet, Krankheitskosten, Billigkeitsregelung
Letzte Änderung: 21. Dezember 2012, 12:09 Uhr, Aufgenommen: 20. Februar 2012, 10:13 Uhr
Wie ist das Tatbestandsmerkmal "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" bei arbeitsvertraglich vereinbarten Zusatzleistungen (hier: Internetpauschale, Kindergartenzuschuss) auszulegen?
Anwendung der Billigkeitsregelung der R 11 (jetzt 3.11) Abs. 2 LStR (Krankheitskostenbeihilfe): Erfordert das Tatbestandsmerkmal der "Überweisung" eine Banküberweisung oder kann der Arbeitgeber das Geld auch auf andere Weise dem Arbeitnehmervertreter zukommen lassen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 54/11
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 16.6.2011 11 K 192/10
Normen: EStG § 40 Abs 2 S 1 Nr 5, EStG § 3 Nr 33, LStR R 11 Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 19.09.2012, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger