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  • 20.12.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 64 Abs 2 S 1 · V R 50/11

    Kindergeld, Wohnort, Ausland

    Letzte Änderung: 20. Dezember 2016, 15:15 Uhr, Aufgenommen: 20. Februar 2012, 10:13 Uhr

    1. Hat ein in Deutschland selbständig tätiger italienischer Staatsangehöriger, dessen Kinder im Haushalt der erwerbstätigen Kindsmutter in Italien leben, Anspruch auf Kindergeld?
    2. Ist der Anspruch des Vaters auf Kindergeld vorrangig, wenn der Kindergeldanspruch durch eine Beschäftigung in Deutschland ausgelöst wird und der Anspruch der Kindsmutter auf italienische Familienleistungen dagegen nur durch deren Wohnort nach den Regelungen des Art. 68 der VO (EG) Nr. 883/2004 bestünde?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 50/11

    Vorinstanz: Finanzgericht München 21.11.2011 5 K 2527/10

    Normen: EStG § 64 Abs 2 S 1, EGV 883/2004 Art 68 Abs 1 Buchst a

    Erledigt durch: Urteil vom 23.08.2016, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung