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  • 20.12.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 64 Abs 2 S 1 · V R 49/11

    Kindergeld, Wohnort, Ausland

    Letzte Änderung: 20. Dezember 2016, 15:15 Uhr, Aufgenommen: 20. Februar 2012, 10:13 Uhr

    1. Hat ein in Deutschland nichtselbständig tätiger ungarischer Staatsangehöriger, dessen Kind im Haushalt der nicht erwerbstätigen Kindsmutter in Ungarn lebt, Anspruch auf Kindergeld?
    2. Ist der Anspruch des Vaters auf Kindergeld vorrangig, wenn der Kindergeldanspruch durch eine Beschäftigung in Deutschland ausgelöst wird und der Anspruch der Kindsmutter auf ungarische Familienleistungen dagegen nur durch deren Wohnort oder Rentenbezug nach den Regelungen des Art. 68 der VO (EG) Nr. 883/2004 bestünde?
    3. Ist der Anspruch der Kindsmutter nach Art. 68 Abs. 1 Buchst. b Unterabsatz i der VO (EG) Nr. 883/2004 vorrangig, wenn die Kindsmutter in Ungarn beschäftigt bzw. selbständig erwerbstätig ist, weil das Kind in Ungarn seinen Wohnort hat?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 49/11

    Vorinstanz: Finanzgericht München 27.10.2011 5 K 1075/11 EFG 2012,253

    Normen: EStG § 64 Abs 2 S 1, EGV 883/2004 Art 68 Abs 1 Buchst b

    Erledigt durch: Urteil vom 23.08.2016, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung