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  • 22.05.2013 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a · XI R 50/10

    Kindergeld, Ausbildung, Unterbrechung, Berufsausbildung

    Letzte Änderung: 22. Mai 2013, 12:58 Uhr, Aufgenommen: 24. Januar 2012, 12:32 Uhr

    Unterbrechung der Berufsausbildung: Kein Kindergeld für ein Kind, das während seiner Berufsausbildung zeitweise wegen der vorsätzlichen Begehung einer Straftat inhaftiert ist? Kommt es darauf an, ob das Kind mit der Begehung der Straftat willentlich eine Ursache für die Ausbildungsunterbrechung gesetzt hat bzw. diese billigend in Kauf genommen hat?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 50/10

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 6.7.2010 10 K 10288/08 EFG 2011, 152

    Normen: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a

    Erledigt durch: Urteil vom 23.01.2013, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger