Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 12.02.2014 · Erledigtes Verfahren · AO § 357 Abs 1 S 4 · X R 44/11

    Einspruch, Auslegung, Zulässigkeit

    Letzte Änderung: 12. Februar 2014, 01:00 Uhr, Aufgenommen: 24. Januar 2012, 12:32 Uhr

    Auslegung eines Einspruchs: Kann ein Einspruch, der sich formell gegen den Bescheid über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, materiell aber (zunächst) nur gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlags richtet, auch als Einspruch gegen die Einkommensteuer (nach Ablauf der Einlegungsfrist begehrter Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage) ausgelegt werden? Ist insoweit auf die Begründung des Einspruchs abzustellen oder dem Einleitungssatz des Rechtsbehelfsschreibens entscheidende Bedeutung beizumessen?
    Divergenz zu BFH-Urteilen VI R 12/05 (BStBl II 2009, 116) und X R 51/06 (BStBl II 2009, 892)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 44/11

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 5.7.2011 1 K 136/10

    Normen: AO § 357 Abs 1 S 4, AO § 357 Abs 3, BGB § 133

    Erledigt durch: Urteil vom 19.8.2013

    Rechtsmittelführer: Verwaltung