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  • 21.09.2012 · Erledigtes Verfahren · AO § 233a · I R 51/11

    Erstattungszinsen, Betrieb gewerblicher Art, Rechtsnachfolge, Nachträgliche Einkünfte, Steuerschuldner

    Letzte Änderung: 21. September 2012, 11:44 Uhr, Aufgenommen: 24. Januar 2012, 12:32 Uhr

    Unterliegen Erstattungszinsen, die dem Kläger mit der Auszahlung eines Vorsteuerguthabens eines nach Einbringung seines Vermögens in eine GmbH beendeten Betriebs gewerblicher Art zugeflossen sind, beim Kläger als Rechtsnachfolger des Betriebs gewerblicher Art als nachträgliche Einnahmen der Körperschaftsteuer? Hätte der Umsatzsteuerbescheid an die GmbH gerichtet werden müssen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 51/11

    Vorinstanz: Finanzgericht des Saarlandes 12.5.2011 1 K 1099/06

    Normen: AO § 233a, KStG § 8 Abs 1, KStG § 1 Abs 1 Nr 6, EStG § 24 Nr 2, EStG § 20 Abs 1 Nr 7

    Erledigt durch: Beschluss vom 05.06.2012, unzulässig.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger