Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 05.02.2013 · Erledigtes Verfahren · EGRL 112/2006 Art 183 · C-525/11

    Mehrwertsteuersystem, Steuerüberschuss

    Letzte Änderung: 5. Februar 2013, 12:18 Uhr, Aufgenommen: 16. Januar 2012, 13:22 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Augstakas tiesas Senats (Republik Lettland), eingereicht am 17.10.2011, zu folgender Frage:
    Erlaubt Art. 183 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem einem Mitgliedstaat, ohne besondere Prüfung ausschließlich auf der Grundlage einer arithmetischen Berechnung den Teil des Steuerüberschusses, der 18 Prozent (allgemeiner Mehrwertsteuersatz) des Gesamtwerts der in den monatlichen Steuerzeiträumen getätigten steuerbaren Umsätze übersteigt, nicht zu erstatten, bis dass bei der Steuerverwaltung des Staats die Jahresumsatzsteuererklärung des Steuerpflichtigen eingegangen ist?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-525/11

    Vorinstanz: Augstakas tiesas Senats (Republik Lettland)

    Normen: EGRL 112/2006 Art 183

    Erledigt durch: Urteil vom 18.10.2012

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen