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  • 21.02.2013 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1 · IX R 35/11

    Schuldzinsen, Darlehen, Ablösung, Zugewinnausgleich

    Letzte Änderung: 21. Februar 2013, 09:52 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2011, 10:13 Uhr

    Werbungskostencharakter der Schuldzinsen bei Ablösung einer Verbindlichkeit im Zusammenhang mit Regelungen zum Zugewinnausgleich - Stellen die Schuldzinsen aus den aufgenommenen Bankdarlehen zur Ablösung einer Darlehensverbindlichkeit gegenüber der Ehefrau im Rahmen der Regelung des Zugewinnausgleichs keine Werbungskosten dar, weil mit diesem privaten Zweck ein ursächlicher Zusammenhang besteht?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 35/11

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 20.1.2011 14 K 2239/09 E,AO

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 24.10.2012, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger