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  • 21.05.2015 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 9 Nr 1 S 2 · IV R 50/11

    Grundstücksunternehmen, Erweiterte Kürzung, Versicherung, Sondervermögen, Personengesellschaft

    Letzte Änderung: 21. Mai 2015, 10:45 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2011, 10:13 Uhr

    Führte die im Streitfall abgegebene geschäftsplanmäßige Erklärung einer Versicherungsgesellschaft dazu, dass ihre Beteiligung an einer grundstücksverwaltenden Personengesellschaft (Klägerin) in das Sicherungsvermögen (vormals Deckungsstock) einbezogen wurde? Diente der Grundbesitz der Klägerin damit dem Gewerbebetrieb eines Gesellschafters und ist ihr daher die erweiterte Kürzung für Grundbesitzunternehmen gemäß § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG zu versagen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 50/11

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 27.9.2011 1 K 243/09

    Normen: GewStG § 9 Nr 1 S 2, GewStG § 9 Nr 1 S 5, VAG § 72

    Erledigt durch: Urteil vom 18.12.2014, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger