24.01.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 70 Abs 2 · III R 44/11
Kindergeld, Rückforderung, Treu und Glauben
Letzte Änderung: 24. Januar 2012, 12:31 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2011, 10:13 Uhr
Reichweite der Grundsätze von Treu und Glauben bei Aufhebung und Rückforderung von - hier: für Enkelkind - zu Unrecht bezahltem Kindergeld - War die Familienkasse nach Treu und Glauben daran gehindert, die Kindergeldfestsetzung wegen des auf Art. 68 Abs. 1 Buchst. a VO(EG) Nr. 883/2004 beruhenden vorrangigen Kindergeldanspruchs der in Irland lebenden und dort einer Erwerbstätigkeit nachgegangenen Kindsmutter nach § 70 Abs. 2 EStG aufzuheben (Zulassung der Revision durch das FG im Hinblick auf die Frage, inwieweit die Risiken abzugrenzen sind, die die Kindergeldberechtigten einerseits und die Familienkassen andererseits zu tragen haben)?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 44/11
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 25.5.2011 12 K 3538/10; 12 V 3980/10
Normen: EStG § 70 Abs 2, EStG § 37 Abs 2, BGB § 242
Erledigt durch: Abgabe, Neues
Rechtsmittelführer: Verwaltung