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  • 22.04.2013 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 5 Abs 2 · II R 52/11

    Erbschaftsteuer, Pflichtteilsanspruch, Zugewinnausgleich

    Letzte Änderung: 22. April 2013, 11:41 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2011, 10:13 Uhr

    Erwerb auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs
    Entfaltet eine Vergleichsvereinbarung über den bestehenden Zugewinnausgleichs- und Pflichtteilsanspruch nur für den Pflichtteilsanspruch erbschaftsteuerrechtliche Wirkung? Stellt die Zugewinnausgleichsforderung eine Erblasserschuld dar, die ihren Rechtsgrund gem. § 5 Abs. 2 ErbStG im ehelichen Güterrecht hat?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 52/11

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 7.9.2011 4 K 803/11 Erb

    Normen: ErbStG § 5 Abs 2, ErbStG § 3 Abs 1 Nr 1, BGB § 2303

    Erledigt durch: Urteil vom 27.09.2012, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung