20.03.2008 · Erledigtes Verfahren · UStG § 4 Nr 27 Buchst a J: 1993 · V R 30/05
Steuerbarkeit, Steuerfreiheit, Personalgestellung, Stiftung, Leistungsaustausch, Entgelt
Letzte Änderung: 20. März 2008, 09:37 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
1. Liegt zwischen einer Stiftung und dem Kirchenkreis/der Kirchengemeinde ein umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch vor, wenn die Stiftung den Pastor sowie den Kantor und die Küsterin -in Erwartung einer vom Umfang der Personalgestellung abhängigen Zahlung- stellt, damit in der Kirchengemeinde Gottesdienste abgehalten werden können?
2. Scheidet eine Steuerbefreiung der Leistung nach § 4 Nr. 27 Buchst. a UStG aus, wenn die gestellten Personen in einem Arbeitsverhältnis zu der gestellenden Einrichtung stehen?
3. Ist eine als steuerbegünstigt anerkannte Stiftung bürgerlichen Rechts, die Einrichtungen der Altenpflege und Behindertenpflege sowie ein Krankenhaus betreibt, als religiöse Einrichtung i.S. des Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. k der Richtlinie 77/388/EWG anzusehen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 30/05
Vorinstanz: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt 16.2.2005 2 K 507/04
Normen: UStG § 4 Nr 27 Buchst a J: 1993, EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 1 Buchst k
Erledigt durch: Beschluss vom 27.02.2008 (Erledigung der Hauptsache).
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger