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  • 21.05.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 13 · IV R 35/11

    Forstwirtschaft, Wald, Wirtschaftsgut, Anschaffungskosten, Gleichheit

    Letzte Änderung: 21. Mai 2015, 10:45 Uhr, Aufgenommen: 23. November 2011, 14:30 Uhr

    Sind die Anschaffungskosten für das stehende Holz eines Forstbetriebs nach einem Holzeinschlag --insbesondere zum Abbau von Überbeständen und zur Schaffung von Wirtschaftswegen und -plätzen-- anteilig zu mindern? Ist bereits ein einzelner Baum oder erst ein Baumbestand ab einer Mindestgröße von 1 ha als selbständiges Wirtschaftsgut anzusehen? Kann in gleichheitsrechtlich unbedenklicher Weise stets eine Mindest-Kahlschlagsfläche von 1 ha gefordert werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 35/11

    Vorinstanz: Thüringer Finanzgericht 10.2.2011 IV 639/06

    Normen: EStG § 13, EStG § 6 Abs 1 Nr 2 S 2, EStG § 7, GG Art 3 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 18.02.2015, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger