21.05.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 13 · IV R 35/11
Forstwirtschaft, Wald, Wirtschaftsgut, Anschaffungskosten, Gleichheit
Letzte Änderung: 21. Mai 2015, 10:45 Uhr, Aufgenommen: 23. November 2011, 14:30 Uhr
Sind die Anschaffungskosten für das stehende Holz eines Forstbetriebs nach einem Holzeinschlag --insbesondere zum Abbau von Überbeständen und zur Schaffung von Wirtschaftswegen und -plätzen-- anteilig zu mindern? Ist bereits ein einzelner Baum oder erst ein Baumbestand ab einer Mindestgröße von 1 ha als selbständiges Wirtschaftsgut anzusehen? Kann in gleichheitsrechtlich unbedenklicher Weise stets eine Mindest-Kahlschlagsfläche von 1 ha gefordert werden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 35/11
Vorinstanz: Thüringer Finanzgericht 10.2.2011 IV 639/06
Normen: EStG § 13, EStG § 6 Abs 1 Nr 2 S 2, EStG § 7, GG Art 3 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 18.02.2015, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger