23.02.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 65 Abs 1 S 1 Nr 2 · III R 54/11
Kindergeld, Polen, Gewerbebetrieb
Letzte Änderung: 23. Februar 2015, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 23. November 2011, 14:30 Uhr
Kindergeldanspruch für selbständig tätige polnische Staatsangehörige bei Anspruch auf polnische Familienleistungen - Steht einer Polin mit Wohnsitz in Deutschland, die in Deutschland ein Gewerbe (Frachtvermittlung) betreibt, aber in Polen über ihren Ehemann, bei dem auch die Kinder leben, sozialversichert ist, Kindergeld zu, wenn Sie Anspruch auf polnische Familienleistungen hat, diese aber nicht beantragt und deshalb auch nicht erhalten hat - Unvollständige Tatsachenfeststellung des FG wegen unterlassener Prüfung der für den Bezug polnischer Familienleistungen maßgeblichen Einkommensgrenze - Verstößt § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG gegen Gemeinschaftsrecht?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 54/11
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 13.7.2011 15 K 88/09 Kg
Normen: EStG § 65 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 62 Abs 1 Nr 1, EStG § 63 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 25.09.2014, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger