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  • 20.03.2008 · Erledigtes Verfahren · UStG § 1 Abs 1a J: 1993 · V R 27/05

    Berichtigung, Geschäftsveräußerung im Ganzen, Vorsteuerabzug

    Letzte Änderung: 20. März 2008, 09:37 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    1. Sind die Berichtigungsvorschriften der §§ 14 Abs. 2 S. 1, 17 Abs. 2 UStG überhaupt auf Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen anwendbar, wenn diese nach § 1 Abs. 1a UStG schon nicht umsatzsteuerbar ist?

    2. Setzt ein sachgerechter Interessenausgleich im Dreiecksverhältnis zwischen Rechnungsaussteller, Steuergläubiger und Rechnungsempfänger bzw. der Grundsatz der Neutralität voraus, dass eine Vorsteuerkorrektur beim Rechnungsempfänger nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 UStG erst dann erfolgen kann, wenn der Rechnungsaussteller vorher die berichtigte Umsatzsteuer an den Rechnungsempfänger erstattet hat?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 27/05

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 10.2.2005 6 K 1802/01 EFG 2005,988

    Normen: UStG § 1 Abs 1a J: 1993, UStG § 14 Abs 2 J: 1993, UStG § 17 Abs 2 J: 1993

    Erledigt durch: Urteil vom 11.10.2007, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger