21.06.2013 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 2 Abs 1 · X R 38/11
Gewerbebetrieb, Wirtschaftlicher Verkehr, Einheitlicher Gewerbebetrieb, Organisatorische Eingliederung
Letzte Änderung: 21. Juni 2013, 12:37 Uhr, Aufgenommen: 24. Oktober 2011, 11:20 Uhr
Handel mit einer Heilpflanze als Gewerbebetrieb - Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr bei Leistung an nur einen Abnehmer - entspricht die Tätigkeit nach Art und Umfang dem Bild einer unternehmerischen Marktteilnahme? Stellen diese Tätigkeit und ein daneben betriebener Handel der Fleischverarbeitung zwei selbständige Gewerbebetriebe dar - kein wirtschaftlicher und organisatorischer Zusammenhang?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 38/11
Vorinstanz: Thüringer Finanzgericht 25.5.2011 1 K 444/09
Normen: GewStG § 2 Abs 1, EStG § 15 Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 20.03.2013, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung