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  • 21.06.2013 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 2 Abs 1 · X R 38/11

    Gewerbebetrieb, Wirtschaftlicher Verkehr, Einheitlicher Gewerbebetrieb, Organisatorische Eingliederung

    Letzte Änderung: 21. Juni 2013, 12:37 Uhr, Aufgenommen: 24. Oktober 2011, 11:20 Uhr

    Handel mit einer Heilpflanze als Gewerbebetrieb - Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr bei Leistung an nur einen Abnehmer - entspricht die Tätigkeit nach Art und Umfang dem Bild einer unternehmerischen Marktteilnahme? Stellen diese Tätigkeit und ein daneben betriebener Handel der Fleischverarbeitung zwei selbständige Gewerbebetriebe dar - kein wirtschaftlicher und organisatorischer Zusammenhang?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 38/11

    Vorinstanz: Thüringer Finanzgericht 25.5.2011 1 K 444/09

    Normen: GewStG § 2 Abs 1, EStG § 15 Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 20.03.2013, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung