21.07.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10 Abs 1 Nr 1a · X R 34/11
Dauernde Last, Vermächtnis, Pflichtteilsverzicht, Vermögensübergabe, Versorgung
Letzte Änderung: 21. Juli 2014, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 24. Oktober 2011, 11:20 Uhr
Aufgrund eines Vermächtnisses geleistete Zahlungen an die Stiefmutter als nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a.F. abziehbare dauernde Last oder gehört die Empfängerin der Versorgungsleistungen wegen eines mit dem Erblasser bereits vor der Eheschließung vereinbarten wechselseitigen Pflichtteilsverzichts nicht zum Generationennachfolge-Verbund; ist für die Frage der Zugehörigkeit auf den Zeitpunkt des Erbfalls abzustellen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 34/11
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 30.6.2011 10 K 1682/08
Normen: EStG § 10 Abs 1 Nr 1a, BGB § 2303
Erledigt durch: Urteil vom 25.02.2014, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Verwaltung