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  • 19.06.2015 · Erledigtes Verfahren · AO § 179 Abs 2 S 2 · VIII R 37/11

    Feststellungsbescheid, Mitunternehmerschaft, Liebhaberei, Teilbestandskraft, Umdeutung

    Letzte Änderung: 19. Juni 2015, 13:30 Uhr, Aufgenommen: 24. Oktober 2011, 11:20 Uhr

    Kann das FA in einem gegenüber einer GbR erlassenen (positiven) Feststellungsbescheid, mit dem es die Einkünfte der Gesellschafter auf 0 Euro festgestellt hat, den Abzug betrieblich veranlasster Aufwendungen mit der Begründung versagen, es läge Liebhaberei vor? Ist die innerhalb des angefochtenen Feststellungsbescheids getroffene Feststellung, dass im Streitjahr eine Mitunternehmerschaft gegeben war, in (Teil-)Bestandskraft erwachsen? Kann der angefochtene positive Feststellungsbescheid in einen negativen Feststellungsbescheid umgedeutet werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 37/11

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 15.7.2011 14 K 4444/09 F

    Normen: AO § 179 Abs 2 S 2, AO § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a, AO § 128

    Erledigt durch: Urteil vom 11.11.2014, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung