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  • 21.10.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1 · VIII R 26/11

    Schuldzinsen, Werbungskosten, Darlehen, Wesentliche Beteiligung, Einkünfteerzielungsabsicht

    Letzte Änderung: 21. Oktober 2014, 10:45 Uhr, Aufgenommen: 24. Oktober 2011, 11:20 Uhr

    Schuldzinsen im Zusammenhang mit Darlehensmitteln, die eine GbR einer Gesellschaft zur Verfügung stellt, an der sie wesentlich beteiligt ist, als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen? Begründet die Unaufklärbarkeit des Rechtscharakters der Mittelgewährung ein Indiz, das gegen Einkünfteerzielungsabsicht spricht oder ist diese bei den Einkünften aus Kapitalvermögen regelmäßig zu unterstellen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 26/11

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 12.8.2010 12 K 236/06 F

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1, EStG § 20 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 02.04.2014, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger