21.02.2013 · Erledigtes Verfahren · EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 · VI R 38/11
Arbeitslohn, Falsche Angaben, Veruntreuung, Änderung, Lohnsteuer-Anmeldung, Vorbehalt der Nachprüfung, Lohnsteuerbescheinigung
Letzte Änderung: 21. Februar 2013, 09:47 Uhr, Aufgenommen: 24. Oktober 2011, 11:20 Uhr
Handelt es sich bei Beträgen, die sich ein überwiegend allein und eigenverantwortlich tätiger Personalsachbearbeiter, der keine Arbeitgeberfunktionen wahrnimmt, unter Fälschung von Lohndaten als "Gehalt" auszahlt, um Arbeitslohn i.S. des § 19 EStG? - Ist nach Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung eine Änderung von Lohnsteuer-Anmeldungen, für die ein Vorbehalt der Nachprüfung besteht, ungeachtet der sich aus § 41c Abs. 3 EStG ergebenden Rechtsfolgen möglich?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 38/11
Vorinstanz: Finanzgericht des Saarlandes 21.6.2011 1 K 1196/08
Normen: EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStDV § 2, EStG § 41c Abs 3, AO § 168, AO § 164
Erledigt durch: Urteil vom 13.11.2012, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung