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  • 22.10.2012 · Erledigtes Verfahren · AO § 194 Abs 1 · IV R 42/11

    Außenprüfung, Prüfungszeitraum, Prüfungsanordnung, Erweiterung, Ermessen

    Letzte Änderung: 22. Oktober 2012, 13:10 Uhr, Aufgenommen: 24. Oktober 2011, 11:20 Uhr

    Ist Voraussetzung für eine Erweiterung des Prüfungszeitraums, dass mit nicht unerheblichen Änderungen der Besteuerungsgrundlagen nicht nur hinsichtlich des Veranlagungszeitraums, sondern auch hinsichtlich der Steuerart zu rechnen sein muss?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 42/11

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 18.6.2010 3 K 155/08

    Normen: AO § 194 Abs 1, AO § 196, BpO 2000 § 4 Abs 3

    Erledigt durch: Urteil vom 21.06.2012, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung