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  • 13.06.2013 · Erledigtes Verfahren · EWGRL 228/67 Art 8 Buchst a · C-310/11

    Mehrwertsteuersystem, Neutralität, Gleichbehandlung, Lieferung, Gutschrift, Rückwirkung

    Letzte Änderung: 13. Juni 2013, 10:42 Uhr, Aufgenommen: 5. Oktober 2011, 12:08 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des First-Tier Tribunal (Tax Chamber) (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 20.06.2011, zu folgender Frage:
    Hat ein Steuerpflichtiger für den Zeitraum vor dem 1. Januar 1978 ein unmittelbar wirksames Recht nach Art. 8 Buchst. a der Zweiten Richtlinie des Rates vom 11. April 1967 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Struktur und Anwendungsmodalitäten des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems (67/228/EWG) (im Folgenden: Zweite Richtlinie) und/oder nach den Grundsätzen der steuerlichen Neutralität und der Gleichbehandlung, die Besteuerungsgrundlage für Lieferungen von Gegenständen als rückwirkend vermindert zu behandeln, wenn der Abnehmer der Lieferung von Gegenständen nach dem Zeitpunkt dieser Lieferung eine Gutschrift des Lieferers erhalten hat, die der Abnehmer dann nach seiner Wahl entweder als Geldzahlung oder als Gutschrift auf dem Lieferer geschuldete Beträge für bereits erfolgte Lieferungen von Gegenständen an den Abnehmer abgerufen hat?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-310/11

    Vorinstanz: First-Tier Tribunal (Tax Chamber) (Vereinigtes Königreich)

    Normen: EWGRL 228/67 Art 8 Buchst a

    Erledigt durch: Urteil vom 19.12.2012

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen