03.08.2016 · Erledigtes Verfahren · UStG 2005 § 15 Abs 1 · XI R 17/11
Vorsteuerabzug, Beteiligung, Dienstleistung, Wirtschaftliche Tätigkeit
Letzte Änderung: 3. August 2016, 13:30 Uhr, Aufgenommen: 22. September 2011, 11:26 Uhr
Vorsteuerabzug einer Gesellschaft, deren Geschäftstätigkeit in dem Halten von Beteiligungen an Schifffahrtsgesellschaften und in der Erbringung verschiedener Dienstleistungen gegenüber diesen Gesellschaften besteht:
Besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den Tätigkeiten der Gesellschaft, so dass keine Unterscheidung zwischen einem nichtunternehmerischen (Beteiligung) und einem unternehmerischen (Dienstleistungen) Bereich zu erfolgen hat und somit auch die Vorsteuern aus Leistungsbezügen für die Kapitalbeschaffung zum Erwerb von Anteilen an den Schifffahrtsgesellschaften nicht entsprechend aufzuteilen sind?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 17/11
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 12.5.2011 16 K 411/07
Normen: UStG 2005 § 15 Abs 1, UStG 2005 § 2 Abs 1, EWGRL 388/77 Art 17 Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 01.06.2016, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger