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  • 21.06.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 7g · X R 31/11

    Ansparrücklage, Einbringung, Kommanditgesellschaft, Identität

    Letzte Änderung: 21. Juni 2016, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 22. September 2011, 11:26 Uhr

    Ansparrücklage bei Einbringung eines Einzelunternehmens in eine KG: Ist die im Einzelunternehmen gebildete Ansparrücklage nach § 7g EStG nicht aufzulösen, wenn es zu Buchwerten in eine KG eingebracht wird (vollumfänglicher Eintritt in die Rechtsstellung des Übertragenden und damit weiterhin Betriebsbezogenheit) oder ist die voraussichtliche Investition objektiv nicht mehr möglich, weil das Einzelunternehmen nicht mehr existiert, die geplante Investition dort nicht mehr durchführbar ist und es daher an dem erforderlichen Finanzierungszusammenhang mangelt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 31/11

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 26.5.2011 3 K 1416/08 E,G,EZ

    Normen: EStG § 7g, UmwStG § 4 Abs 2, UmwStG § 23 Abs 1, UmwStG § 24 Abs 4

    Erledigt durch: Urteil vom 27.01.2016, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger