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  • 21.03.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 11 · VI R 26/11

    Nachzahlung, Sonstiger Bezug, Arbeitslohn, Zufluss

    Letzte Änderung: 21. März 2012, 09:45 Uhr, Aufgenommen: 22. September 2011, 11:26 Uhr

    Ist eine Nachzahlung von Gehalt wegen eines rückabgewickelten Altersteilzeit-Vertrages laufender Arbeitslohn oder ein sonstiger Bezug? Kommt --bei einer Bewertung als laufender Arbeitslohn-- die 3-Wochen-Frist gemäß § 39b Abs. 5 EStG zur Anwendung?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 26/11

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 8.12.2010 3 K 238/08

    Normen: EStG § 11, EStG § 38a Abs 1, EStG § 39b Abs 5

    Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 15.12.2011.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger