23.01.2017 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 4 · III R 62/11
Arbeitszimmer, Betriebsstätte, Nicht abziehbare Aufwendungen, Aufteilungsverbot
Letzte Änderung: 23. Januar 2017, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 22. September 2011, 11:26 Uhr
Hat das FG zu Recht den Betriebsausgabenabzug für das häusliche Büro des Stpfl. wegen privater Mitbenutzung versagt, weil es sich um den größten Raum einer Zweizimmerwohnung handelt, in dem zudem noch eine Küchenzeile eingebaut ist?
Inwiefern ist eine Aufteilung in einen betrieblichen und privaten Anteil zulässig?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 62/11
Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 25.8.2010 2 K 2331/09
Normen: EStG § 4 Abs 4, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b, EStG § 12 Nr 1 S 2
Erledigt durch: Urteil vom 08.09.2016, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger