21.12.2012 · Erledigtes Verfahren · AO § 236 Abs 2 Nr 1 · II R 49/11
Erbschaftsteuer, Prozesszinsen
Letzte Änderung: 21. Dezember 2012, 11:17 Uhr, Aufgenommen: 22. September 2011, 11:26 Uhr
Reicht eine mittelbare Ursächlichkeit einer Klage für die Gewährung von Prozesszinsen nach § 236 AO aus?
Ist es für die Verzinsung des Steuererstattungsanspruchs unschädlich, wenn das Klageverfahren übereinstimmend für erledigt erklärt wird, nachdem die Steuerfestsetzung durch Vorläufigkeitsvermerk im Hinblick auf den Ausgang eines Musterprozesses offen gehalten worden ist, der zu verzinsende Erstattungsanspruch von dem Steuerpflichtigen rechtshängig gemacht und letztlich durch das Finanzamt gewährt wird?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 49/11
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 21.7.2011 3 K 203/11
Normen: AO § 236 Abs 2 Nr 1, AO § 236 Abs 1 S 1
Erledigt durch: Urteil vom 29.08.2012, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung