23.07.2012 · Erledigtes Verfahren · AO § 130ff · 1 BvR 1403/11
Durchbrechung, Bestandskraft, Verstoß gegen Unionsrecht, Verwaltungsakt, Erstattung
Letzte Änderung: 23. Juli 2012, 11:24 Uhr, Aufgenommen: 7. September 2011, 11:24 Uhr
Keine Durchbrechung der Bestandskraft bei nachträglich erkanntem Verstoß gegen das Unionsrecht - Keine Rechtswirkung eines an einen nach Verschmelzung nicht mehr existierenden Rechtsvorgänger gerichteten Verwaltungsaktes - Nichtigkeit eines Verwaltungsakts - Dauer der Einspruchsfrist verstößt nicht gegen unionsrechtliche Vorgaben - Recht auf Erstattung von Abgaben, die ein Mitgliedstaat unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhoben hat - Dualismus der Korrektursysteme
Gericht: Bundesverfassungsgericht
Aktenzeichen: 1 BvR 1403/11
Vorinstanz: BFH , Entscheidung vom 16.9.2010 (V R 51/09)
Normen: AO § 130ff, AO § 172ff, AO § 355, AO § 118, AO § 125 Abs 1, AO § 155, GG Art 3 Abs 1, EG Art 10 Abs 1, UmwG § 17 Abs 2
Erledigt durch: Beschluss vom 29.05.2012 (nicht zur Entscheidung angenommen)