Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 21.06.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10d Abs 3 · IX R 20/11

    Verlustvortrag, Verlustfeststellung, Antrag, Verjährung, Feststellungsverjährung

    Letzte Änderung: 21. Juni 2012, 10:12 Uhr, Aufgenommen: 22. August 2011, 11:02 Uhr

    Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags - 1. Ist ein Antrag auf gesonderte Verlustfeststellung ein "Antrag" i.S. des § 171 Abs. 3 AO - 2. Auslegung des Begriffs "von Bedeutung" i.S. des § 181 Abs. 5 AO - Ist eine gesonderte Verlustfeststellung auch nach deren Verjährung ohne weiteres (zeitlich unbegrenzt) möglich, solange die entsprechenden Verluste bisher tatsächlich noch nicht berücksichtigt wurden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 20/11

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 4.11.2010 16 K 4643/09 F

    Normen: EStG § 10d Abs 3, AO § 171 Abs 3, AO § 181 Abs 5

    Erledigt durch: Urteil vom 24.01.2012, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger