21.06.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10d Abs 3 · IX R 20/11
Verlustvortrag, Verlustfeststellung, Antrag, Verjährung, Feststellungsverjährung
Letzte Änderung: 21. Juni 2012, 10:12 Uhr, Aufgenommen: 22. August 2011, 11:02 Uhr
Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags - 1. Ist ein Antrag auf gesonderte Verlustfeststellung ein "Antrag" i.S. des § 171 Abs. 3 AO - 2. Auslegung des Begriffs "von Bedeutung" i.S. des § 181 Abs. 5 AO - Ist eine gesonderte Verlustfeststellung auch nach deren Verjährung ohne weiteres (zeitlich unbegrenzt) möglich, solange die entsprechenden Verluste bisher tatsächlich noch nicht berücksichtigt wurden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 20/11
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 4.11.2010 16 K 4643/09 F
Normen: EStG § 10d Abs 3, AO § 171 Abs 3, AO § 181 Abs 5
Erledigt durch: Urteil vom 24.01.2012, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger