21.02.2013 · Erledigtes Verfahren · TrZG § 4 · VII R 21/11
Truppenzollgutverwendung, Entnahme, Abgabenschuldner
Letzte Änderung: 21. Februar 2013, 09:49 Uhr, Aufgenommen: 22. August 2011, 11:02 Uhr
Dauerhafte Entfernung von Fahrzeugen aus der Truppenzollgutverwendung durch Verkauf an Privatpersonen oder Autohändler in Großbritannien.
Kann eine in einem anderen Mitgliedstaat der Union stattfindende Veräußerung einer Ware, die sich in der Zollgutverwendung der ausländischen Streitkräfte oder ihrer Mitglieder befindet, als eine Abgabenschuld begründende Entnahme i.S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 TrZG angesehen werden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 21/11
Vorinstanz: Finanzgericht des Saarlandes 16.3.2011 2 K 1070/08
Normen: TrZG § 4, ZG § 55 Abs 8, UStG § 1 Abs 1 Nr 4
Erledigt durch: Urteil vom 14.11.2012, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger