25.06.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 21/11
Außergewöhnliche Belastung, Nachweis, Schadstoffbelastung, Sanierung, Fertighaus, Baumängel
Letzte Änderung: 25. Juni 2012, 13:30 Uhr, Aufgenommen: 22. August 2011, 11:02 Uhr
Unter welchen Voraussetzungen (Nachweis der konkreten Gesundheitsgefährdung durch Schadstoffbelastung, Außergewöhnlichkeit bei gesundheitsgefährdenden Baumängeln) können Aufwendungen für die Sanierung eines Fertighauses als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG berücksichtigt werden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 21/11
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 17.2.2011 14 K 425/09
Normen: EStG § 33
Erledigt durch: Urteil vom 29.03.2012, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger