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  • 05.11.2012 · Erledigtes Verfahren · EGRL 112/2006 Art 151 Abs 1 Buchst c · C-225/11

    Abwrackung, Altschiffe, Mehrwertsteuerbefreiung

    Letzte Änderung: 5. November 2012, 11:33 Uhr, Aufgenommen: 3. August 2011, 10:36 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Upper Tribunal, Tax and Chancery Chamber (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 13.05.2011, zu folgender Frage:
    Ist Art. 151 Abs. 1 Buchst. c der Mehrwertsteuerrichtlinie dahin auszulegen, dass er die Lieferung von Dienstleistungen im Vereinigten Königreich, die in der Abwrackung von Altschiffen der US-Marine für das US Department of Transportation, Maritime Administration, bestehen, unter einem oder beiden der folgenden Umstände von der Mehrwertsteuer befreit:
    a) wenn diese Lieferung nicht an einen Teil der Streitkräfte eines NATO-Mitglieds, die der gemeinsamen Verteidigungsanstrengung dienen, oder an ihr ziviles Begleitpersonal bewirkt wurde?
    b) wenn diese Lieferung nicht an einen Teil der im Vereinigten Königreich stationierten oder dort als Gaststreitkräfte befindlichen Streitkräfte eines NATO-Mitglieds oder an ihr ziviles Begleitpersonal bewirkt wurde?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-225/11

    Vorinstanz: Tribunal, Tax and Chancery Chamber (Vereinigtes Königreich)

    Normen: EGRL 112/2006 Art 151 Abs 1 Buchst c

    Erledigt durch: Urteil vom 26.04.2012

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen