21.01.2014 · Erledigtes Verfahren · UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 · XI R 2/11
Vorsteueraufteilung, Organschaft, Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb, Durchschnittsbesteuerung, Regelbesteuerung
Letzte Änderung: 21. Januar 2014, 09:19 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2011, 11:07 Uhr
Fraglicher Vorsteuerabzug, wenn ein Unternehmer im Rahmen einer Organschaft sowohl einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, der der Durchschnittssatzbesteuerung unterliegt (Einzelunternehmen), als auch einen der Regelbesteuerung unterliegenden Betrieb (Organgesellschaft) unterhält:
Ist es für den Vorsteuerabzug auch dann entscheidend, in welchem Betrieb die bezogenen Leistungen verwendet werden, wenn der Unternehmer mit den vom land- und forstwirtschaftlichen Betrieb bezogenen Eingangsleistungen tatsächlich keine Umsätze dieses Betriebes, sondern allein Umsätze des regelversteuernden Betriebes erzielt?
Inwiefern hat § 24 Abs. 3 UStG, wonach der land- und forstwirtschaftliche Betrieb als ein in der Gliederung des Unternehmens gesondert geführter Betrieb zu behandeln ist, Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 2/11
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 12.11.2010 1 K 1245/09 U EFG 2011, 932
Normen: UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, UStG § 2 Abs 2 Nr 2, UStG § 24 Abs 1, UStG § 24 Abs 3
Erledigt durch: Urteil vom 13.11.2013, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger