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  • 21.01.2014 · Erledigtes Verfahren · UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 · XI R 2/11

    Vorsteueraufteilung, Organschaft, Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb, Durchschnittsbesteuerung, Regelbesteuerung

    Letzte Änderung: 21. Januar 2014, 09:19 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2011, 11:07 Uhr

    Fraglicher Vorsteuerabzug, wenn ein Unternehmer im Rahmen einer Organschaft sowohl einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, der der Durchschnittssatzbesteuerung unterliegt (Einzelunternehmen), als auch einen der Regelbesteuerung unterliegenden Betrieb (Organgesellschaft) unterhält:
    Ist es für den Vorsteuerabzug auch dann entscheidend, in welchem Betrieb die bezogenen Leistungen verwendet werden, wenn der Unternehmer mit den vom land- und forstwirtschaftlichen Betrieb bezogenen Eingangsleistungen tatsächlich keine Umsätze dieses Betriebes, sondern allein Umsätze des regelversteuernden Betriebes erzielt?
    Inwiefern hat § 24 Abs. 3 UStG, wonach der land- und forstwirtschaftliche Betrieb als ein in der Gliederung des Unternehmens gesondert geführter Betrieb zu behandeln ist, Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 2/11

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 12.11.2010 1 K 1245/09 U EFG 2011, 932

    Normen: UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, UStG § 2 Abs 2 Nr 2, UStG § 24 Abs 1, UStG § 24 Abs 3

    Erledigt durch: Urteil vom 13.11.2013, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger