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  • 03.12.2013 · Erledigtes Verfahren · FGO § 100 Abs 2 S 2 · VIII R 4/11

    Steuerbetrag, Betragsermittlung, Berechnungsmethode

    Letzte Änderung: 3. Dezember 2013, 13:02 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2011, 11:07 Uhr

    Vorliegen eines Verfahrensmangels, wenn das FG im Urteilstenor die Ermittlung des festzusetzenden Steuerbetrags gemäß § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO dem Beklagten überträgt, jedoch offen lässt, nach welcher konkreten Berechnungsmethode dies zu erfolgen hat und vom Beklagten mindestens zwei rechtlich vertretbare Berechnungswege aufgezeigt werden, die zu unterschiedlichen Ergebnissen führen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 4/11

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 19.1.2011 7 K 3529/07

    Normen: FGO § 100 Abs 2 S 2

    Erledigt durch: Beschluss vom 06.08.2013 (Erledigung der Hauptsache).

    Rechtsmittelführer: Verwaltung