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  • 21.02.2014 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 3 Abs 1 Nr 4 · II R 29/11

    Erbschaftsteuer, Versicherung, Bezugsrecht, Berechtigter

    Letzte Änderung: 21. Februar 2014, 10:55 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2011, 11:07 Uhr

    Rückfall von Vermögen von Todes wegen an den Erben:
    Unterliegt der Erwerb einer Rentenversicherungssumme durch einen widerruflich Bezugsberechtigten nicht der Erbschaftsteuer, wenn die Einmalzahlung der Versicherungsprämie aus eigenem Vermögen beruht, weil es sich um Vermögensrückfall handelt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 29/11

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 23.3.2011 4 K 2354/08 Erb

    Normen: ErbStG § 3 Abs 1 Nr 4, ErbStG § 10 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 18.09.2013, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger