21.02.2014 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 3 Abs 1 Nr 4 · II R 29/11
Erbschaftsteuer, Versicherung, Bezugsrecht, Berechtigter
Letzte Änderung: 21. Februar 2014, 10:55 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2011, 11:07 Uhr
Rückfall von Vermögen von Todes wegen an den Erben:
Unterliegt der Erwerb einer Rentenversicherungssumme durch einen widerruflich Bezugsberechtigten nicht der Erbschaftsteuer, wenn die Einmalzahlung der Versicherungsprämie aus eigenem Vermögen beruht, weil es sich um Vermögensrückfall handelt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 29/11
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 23.3.2011 4 K 2354/08 Erb
Normen: ErbStG § 3 Abs 1 Nr 4, ErbStG § 10 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 18.09.2013, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger