09.04.2013 · Erledigtes Verfahren · EGRL 96/2003 Art 18 Abs 10 UAbs 2 · C-164/11
Besteuerung von elektrischem Strom
Letzte Änderung: 9. April 2013, 11:54 Uhr, Aufgenommen: 7. Juli 2011, 16:24 Uhr
Klage der Kommission gegen die Französische Republik, eingereicht am 05.04.2011, mit dem Antrag
- festzustellen, dass die Französische Republik dadurch gegen die Richtlinie 2003/96/EG verstoßen hat, dass sie trotz des Endes der in ihrem Art. 18 Abs. 10 Unterabs. 2 vorgesehenen Übergangszeit nicht die Maßnahmen getroffen hat, die erforderlich sind, um ihr System der Besteuerung von elektrischem Strom an die Vorschriften dieser Richtlinie anzupassen;
-der Französischen Republik die Kosten aufzuerlegen.
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-164/11
Normen: EGRL 96/2003 Art 18 Abs 10 UAbs 2
Erledigt durch: Urteil vom 25.10.2012
Rechtsmittel: Klage der Kommission