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  • 21.08.2014 · Erledigtes Verfahren · StraBEG § 7 S 1 Nr 2 · X R 10/11

    Strafbefreiende Erklärung, Sperrwirkung, Strafverfahren, Steuerverkürzung

    Letzte Änderung: 21. August 2014, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2011, 10:33 Uhr

    Anerkennung einer strafbefreienden Erklärung: Steht der Anerkennung hinsichtlich der Einkommensteuer 1997 und 1998 die Sperrwirkung nach § 7 Satz 1 Nr. 2 StraBEG entgegen. Erstreckt sich der sachliche Umfang der Sperrwirkung auf die gesamte Einkommensteuer dieser Veranlagungszeiträume (einschließlich gewerblicher Beteiligungseinkünfte) oder nur auf die wegen des Verdachts der Steuerverkürzung in einem eingeleiteten Strafverfahren bezeichneten Vermietungseinkünfte?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 10/11

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 26.1.2011 3 K 12074/07

    Normen: StraBEG § 7 S 1 Nr 2, AO § 371 Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 25.02.2014, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung