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  • 29.08.2013 · Erledigtes Verfahren · EStG § 18 Abs 1 Nr 3 · VIII R 19/11

    Geldwerter Vorteil, Aufsichtsrat, Aktie, Rückübertragung, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Halbeinkünfteverfahren

    Letzte Änderung: 29. August 2013, 19:01 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2011, 10:33 Uhr

    Liegt in der Ausübung eines einem Aufsichtsrat einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft zuvor eingeräumten Rechts, von der Gesellschaft erworbene Aktien zu einem zuvor festgelegten Mindestpreis an die Gesellschaft zurückzugeben, ein geldwerter Vorteil, wenn der Verkehrswert der Aktien bei Rückgabe unter den vereinbarten Rückkaufpreis gesunken ist? Besteuerung des geldwerten Vorteils bei den Einkünften aus Kapitalvermögen unter Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 19/11

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 3.3.2010 2 K 324/08

    Normen: EStG § 18 Abs 1 Nr 3, EStG § 20 Abs 2, EStG § 3 Nr 40 Buchst f

    Erledigt durch: Urteil vom 09.04.2013, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger