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  • 21.09.2009 · Erledigtes Verfahren · AO § 182 · IV R 92/06

    Feststellungsbescheid, Änderung, Bindungswirkung

    Letzte Änderung: 21. September 2009, 15:52 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Erwächst eine in einer einheitlichen und gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen getroffene Feststellung (hier: "Verteilungsschlüssel" über die Verteilung eines der Gesellschaft zugerechneten Organeinkommens auf die Feststellungsbeteiligten) in Teilbestandskraft, wenn dieser Bescheid auf einen Einspruch hin geändert wird und der ändernde Bescheid im entsprechenden Formular ("Anlage ESt 3 BM (85)") eine Verteilung des Organeinkommens auf die Feststellungsbeteiligten nicht vornimmt?

    Kann die Änderung eines Folgebescheids auch dann auf § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO 1977 gestützt werden, wenn der maßgebliche Grundlagenbescheid eine insoweit verfahrensrechtlich gebotene ausdrückliche Regelung (Besteuerungsgrundlage) nicht enthält?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 92/06

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 26.8.2004 1 K 7970/00

    Normen: AO § 182, AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 1

    Erledigt durch: Abgabe, Neues Az: IX R 82/06

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger