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  • 21.07.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 · IV R 91/06

    Feststellungsbescheid, Einkünfte, Mitunternehmerschaft, Ehe

    Letzte Änderung: 21. Juli 2008, 11:15 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Wird zwischen Ehegatten eine Mitunternehmerschaft durch schlüssiges Handeln begründet, wenn die Ehefrau, nachdem dem Ehemann die Konzession zum Betreiben einer Gastwirtschaft entzogen wurde, selbst ein Gewerbe anmeldet, dem Pachtvertrag durch Übernahme aller Rechte und Pflichten beitritt und die Unternehmererklärung gegenüber dem Finanzamt abgibt, um dadurch den Weiterbetrieb der vom Ehemann im Übrigen allein geführten Gaststätte zu ermöglichen und das Familieneinkommen zu sichern?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 91/06

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 6.7.2006 11 K 1681/04 F

    Normen: EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, AO § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a, AO § 179 Abs 2 S 2, BGB § 705

    Erledigt durch: Beschluss vom 04.04.2008, unzulässig.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger