03.07.2012 · Erledigtes Verfahren · EGRL 112/2006 Art 110 · C-119/11
Vertragsverletzungsverfahren, Mehrwertsteuersystem, Frankreich
Letzte Änderung: 3. Juli 2012, 14:07 Uhr, Aufgenommen: 1. Juni 2011, 13:59 Uhr
Klage der Kommission gegen die Französische Republik, eingereicht am 04.03.2011, mit dem Antrag,
- festzustellen, dass die Französische Republik dadurch, dass sie seit dem 1. Januar 2007 den Mehrwertsteuersatz von 2,10 % auf die Einnahmen anwendet, die mit den Eintrittpreisen der Erstaufführungen von Konzerten an Veranstaltungsorten, an denen während der Aufführung auf Wunsch Speisen und Getränke serviert werden, erzielt worden sind, gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 99 und 110 der Mehrwertsteuerrichtlinie verstoßen hat;
- der Französischen Republik die Kosten aufzuerlegen.
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-119/11
Normen: EGRL 112/2006 Art 110, EGRL 112/2006 Art 99
Erledigt durch: Urteil vom 28.02.2012
Rechtsmittel: Klage der Kommission