Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 03.12.2013 · Erledigtes Verfahren · UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 · XI R 4/11

    Vorsteuerabzug, Vertrag, Leistungsempfänger, Vermittlungsprovision, Zahlungsverpflichtung

    Letzte Änderung: 3. Dezember 2013, 13:02 Uhr, Aufgenommen: 23. Mai 2011, 10:35 Uhr

    Beratungs- und Vermittlungsleistungen von Spielervermittlern und Vorsteuerabzugsberechtigung eines Sportvereins:
    1. Sind der Sportverein oder die vermittelten Berufsfußballspieler Leistungsempfänger der von den Spielervermittlern erbrachten und in Rechnung gestellten Leistungen? Oder hat der jeweilige Spielervermittler zwei Leistungsempfänger (Sportverein und Berufsfußballspieler) und ist das Entgelt daher entsprechend aufzuteilen?
    2. Bestehen zwischen den Spielervermittlern und den Berufsfußballspielern Rechtsbeziehungen, die für die umsatzsteuerliche Beurteilung der Leistungen der Spielervermittler maßgeblich sind? Handelt es sich bei der Zahlung des Entgelts durch den Sportverein lediglich um die Übernahme von Zahlungsverpflichtungen, die die Berufsfußballspieler gegenüber den Spielervermittlern haben?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 4/11

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 29.10.2010 1 K 4206/08 U

    Normen: UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, UStG § 3 Abs 9, UStG § 10 Abs 1 S 2, BGB § 652, BGB § 414

    Erledigt durch: Urteil vom 28.08.2013, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung