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  • 22.09.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 2 Abs 3 · IX R 84/06

    Mindestbesteuerung, Verlustausgleich, Verfassung

    Letzte Änderung: 22. September 2011, 11:38 Uhr, Aufgenommen: 23. Mai 2011, 10:35 Uhr

    Sind die Regelungen der Mindestbesteuerung nach § 2 Abs. 3 EStG bei positiven Einkünften aus selbständiger Arbeit und Verlusten aus Vermietung und Verpachtung, ohne Sonderabschreibungen in Anspruch genommen zu haben, im Veranlagungszeitraum 2002 verfassungswidrig? Ist das Gebot der Belastungsgleichheit nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt, wenn die erzielten Verluste bei der Berechnung der Einkommensteuer nur teilweise berücksichtigt werden?
    Das Verfahren ist bis zur abschließenden Entscheidung des BVerfG 2 BvL 59/06 ausgesetzt (Beschluss vom 7. Februar 2007).

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 84/06

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 8.2.2006 1 K 3953/04 E

    Normen: EStG § 2 Abs 3, GG Art 3

    Erledigt durch: Urteil vom 25.05.2011, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger