22.09.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 2 Abs 3 · IX R 83/06
Mindestbesteuerung, Verlustausgleich, Verfassung
Letzte Änderung: 22. September 2011, 11:38 Uhr, Aufgenommen: 23. Mai 2011, 10:35 Uhr
Sind die Regelungen der Mindestbesteuerung nach § 2 Abs. 3 EStG bei positiven Einkünften aus selbständiger Arbeit und Verlusten aus Gewerbebetrieb sowie Vermietung und Verpachtung, ohne Sonderabschreibungen in Anspruch genommen zu haben, im Veranlagungszeitraum 2001 verfassungswidrig? Ist das Gebot der Belastungsgleichheit nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt, wenn die erzielten Verluste bei der Berechnung der Einkommensteuer nur teilweise berücksichtigt werden?
Das Verfahren ist bis zur abschließenden Entscheidung des BVerfG 2 BvL 59/06 ausgesetzt (Beschluss vom 7. Februar 2007).
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 83/06
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 8.2.2006 1 K 5671/03 E,F EFG 2006, 710
Normen: EStG § 2 Abs 3, GG Art 3
Erledigt durch: Urteil vom 25.05.2011, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger