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  • 21.08.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 4 · VIII R 8/11

    Sonderbetriebsausgabe, Arbeitszimmer, Abzugsbeschränkung

    Letzte Änderung: 21. August 2015, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 23. Mai 2011, 10:35 Uhr

    Handelt es sich bei einem von drei Arbeits- und Besprechungsräumen, den eine Ingenieur-GbR von einem ihrer Gesellschafter angemietet hat, um ein "häusliches Arbeitszimmer", wenn der im Einfamilienhaus des Gesellschafters gelegene Raum mit Blick auf die im räumlichen Einzugsbereich befindlichen Kunden der GbR in besonderem Maße für deren Besprechungen mit der GbR zur Abwicklung einzelner Projekte angemietet worden ist? Gilt die Abzugsbeschränkung für häusliche Arbeitszimmer trotz einer etwaigen Vergleichbarkeit mit einer Freiberuflerpraxis?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 8/11

    Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg 16.6.2010 3 K 1992/2007

    Normen: EStG § 4 Abs 4, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b

    Erledigt durch: Urteil vom 15.10.2014, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger